Compliance

Wie bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen auf dem Gebiet Compliance. Dabei liegt unser Fokus auf mittelständischen Unternehmen – deutschlandweit.

Unser Angebot reicht von der Optimierung einzelner Prozesse und Richtlinien über die Einführung eines ganzheitlichen Compliance Management Systems bis hin zur forensischen Untersuchung. Gerne geben wir Ihnen auch im Rahmen einer Schulung einen Überblick oder vertiefte Einblicke in das Thema Compliance – das gleiche Angebot gilt im Übrigen auch für Ihr Aufsichtsgremium. Schließlich stehen wir auch gerne zur Verfügung, im Wege der Auslagerung die Funktion des Compliance-Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen wahrzunehmen.

Wichtig dabei: Wir schießen nicht über das Ziel hinaus, und wir spielen nicht mit Ihrer Angst. Denn Sie werden von Praktikern beraten, die neben der (selbstverständlichen) juristischen Expertise vor allem über eine umfangreiche Berufserfahrung auf dem Gebiet Compliance verfügen. Unser Anspruch ist es, Ihr Unternehmen, Sie als Entscheidungsträger und Ihre Mitarbeiter rechts- und zukunftssicher aufzustellen, ohne dass Ihr operatives Kerngeschäft unter als unliebsam empfundenen Regelungen leiden muss. Der Übergang vom unternehmerisch handelnden Juristen zum juristisch geschulten Unternehmer ist bei uns fließend. In dem Spannungsfeld zwischen persönlicher Haftung, Akzeptanz bei Kunden und Geschäftspartnern, Vertriebsvorgaben und drohenden Sanktionen finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Compliance ist nur etwas für DAX-notierte Konzerne

Richtig ist: Die Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung trifft jeden Unternehmer – vom Vorstand eines Großkonzerns bis zum Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH. Gleiches gilt übrigens grundsätzlich auch für die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

Compliance brauchen wir als Familienunternehmen nicht.

Richtig ist: Compliance bedeutet regelmäßig auch eine Optimierung der Geschäftsprozesse in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Daran sollte auch ein Familienunternehmen großes Interesse haben. Und: Die Frage der Haftung der Geschäftsleitung besteht nicht nur im Verhältnis zur eigenen Gesellschaft, sondern auch und gerade Dritten gegenüber.

Wenn wir Compliance einführen, darf ich meinen Geschäftspartner nicht einmal mehr zum Essen einladen.

Richtig ist: Compliance ist regelmäßig keine Frage des “Ob”, sondern des “Wie”. Mit anderen Worten: Compliance schafft Transparenz. Im Interesse der Gesellschaft, der Mitarbeiter, von Kunden und Geschäftspartnern und nicht zuletzt im Eigeninteresse der Geschäftsleitung.

Compliance will unser Arbeitgeber nur einführen, um uns als Mitarbeiter besser überwachen zu können.

Richtig ist: Compliance schafft vor allem Rechtssicherheit – auch und gerade für die Mitarbeiter. Nicht zuletzt werden mit Compliance im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch eindeutige “Leitplanken” für den Arbeitgeber gesetzt, wie er seinen Überwachungspflichten nachkommt.

So oder so ähnlich lauten einige der Reaktionen gerade aus dem Mittelstand, wenn man das Thema „Compliance“ anspricht. Diese Reaktionen sind verständlich – aber deshalb nicht richtig. Denn das genaue Gegenteil ist der Fall. Klicken Sie auf die Aussagen, und Sie sehen die richtigen Antworten. Wichtige Entscheidungen zum Thema “Compliance” können Sie hier nachlesen.