Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten im Bereich des Arbeitsrechts in ganz Deutschland.

Zu unserer Kernkompetenz: Wir beraten unsere Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit ihnen Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Gerade im Arbeitsrecht gilt, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Insbesondere bei
kritischen Verhandlungen sind praktisches Know-how, Kenntnis der Branche und Gefühl für Verhandlungssituationen genauso wichtig wie profunde Rechtskenntnisse.

Insbesondere begleiten wir unsere Mandanten bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Reorganisationen, sei es im privatwirtschaflichen Bereich oder dem öffentlichen Dienst (z.B. bei Privatisierungen). Besonders hervorzuheben ist dabei unsere Expertise rund um den Betriebsübergang; ein Bereich, welcher seit jeher nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH dynamischen Änderungen unterliegt.

Bei Betriebsänderungen und Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan können unsere Mandanten auf unsere umfangreiche Erfahrung vertrauen.

Geschätzt wird unsere Erfahrung auch rund um Einigungsstellenverfahren, bei denen wir über umfangreiche Erfahrungen mit diversen Einigungsstellenvorsitzenden verfügen.

Expertise haben wir auch bei der Einführung von neuen Organisationsformen, wie das Agile Arbeiten, die Arbeit in sogen. Matrixstrukturen, zeitgemäßer Vergütungssysteme, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), flexibilisierten Arbeitszeitmodellen oder Themen rund um die betriebliche Altersversorgung (BAV). Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstände).

Untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit ist das Auftreten in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen und vor dem EuGH, in Kündigungsschutzverfahren einzelner Arbeitnehmer ebenso wie in Beschlussverfahren über den Umfang von Mitbestimmungsrechten.

Wesentlich für unseren Beratungsansatz: Wir stehen für ideologiefreie Beratung und Vertretung. Argumente des Klassenkampfes haben uns noch nie überzeugt, übrigens ebenso wenig wie Arbeitsgerichte.

Wir nehmen den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz der “vertrauensvollen Zusammenarbeit” (vgl. §§ 2, 74 BetrVG) sehr ernst.

Nähere Informationen finden Sie hier, je nachdem, ob Sie Informationen als Arbeitnehmer, Betriebsrat (hier) oder Unternehmer (hier) suchen.

Stöbern Sie gerne auch im Bereich der Veröffentlichungen.